Mietrechtschutzversicherung
Der DMB-Mieterverein Waiblingen und Umgebung e.V. hat seine Mitglieder bei der Rechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes in Köln für Mietrechtsschutz versichert. Diese Leistung ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Versicherungsschutz für das eintretende Mitglied besteht erst nach 3-monatiger Wartefrist vom tatsächlichen Eintrittstag an gerechnet. Für Streitfälle vor Ablauf dieser Wartefrist kann kein Rechtsschutz übernommen werden.
Die Übernahme der gesetzlichen Gebühren kann bei einem Rechtsstreit nur gewährt werden, wenn der Eintritt in die Versicherung rechtzeitig erfolgte - d.h. vor und in der Wartefrist von 3 Monaten kein Anlass für einen Rechtsstreit bestand und der Streitfall aus dem sich ein Prozess entwickelt, nach der Mindestwartezeit von 3 Monaten begonnen hat.
Es werden Rechtsschutzleistungen bis € 20.000,- übernommen. Das Mitglied übernimmt lediglich eine geringe Selbstbeteiligung von € 150,-.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die eigengenutzte Wohnung im Bundesgebiet. Gemeldet sein müssen alle Mieter (außer Ehepartnern).
Nicht versichert sind:
- Gewerblich genutzte Wohnräume
- Ansprüche des Mieters gegen Dritte (nicht Vermieter) z.B. Mitmieter, Vor- oder Nachmieter, Behörden, etc.
- Ansprüche wegen Abfindungen, Übernahmevereinbarungen, Vorkaufsrechte etc.
Alles weitere regelt der Gruppenvertrag zwischen uns und der DMB-Rechtsschutzversicherungs AG, der in der Geschäftsstelle eingesehen werden kann.