Neues aus der Rechtsprechung
Wohngemeinschaft und Mieterwechsel
Mieten mehrere Mieter zusammen eine Wohnung an, können sie das Mietverhältnis auch nur gemeinsam kündigen. Anders, wenn dem Vermieter von vorn herein klar ist oder im Mietvertrag ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Wohnung an eine Wohngemeinschaft vermietet wird und damit auch feststeht, dass die Zusammensetzung der Wohngemeinschaft wegen möglicher Wohnsitzwechsel oder aus anderen Gründen nicht auf Dauer angelegt ist. Dann können die Mieter der Wohngemeinschaft vom Vermieter die Zustimmung zum Austausch eines Mieters in der WG verlangen. Aber der Anspruch auf Zustimmung zum Mieterwechsel besteht nicht, wenn der Vermieter nachvollziehbare Gründe für eine Unzumutbarkeit hat. Die mangelnde Bonität oder Solvenz des potenziellen neuen Mieters ist ein solcher wichtiger Grund (LG Berlin 18 S 112/16). Dabei dürfen an die Solvenz des neuen Mieters keine höheren Anforderungen gestellt werden als an die des ausscheidenden Mieters zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Hier hatte aber der ausziehende Mieter ein festes Einkommen, der neue Mieter nur ein zeitlich befristetes Stipendiat.
Berlin 23. April 2021:
Telekommunikationsgesetz beschlossen: Nebenkostenprivileg entfällt ab Juli 2024. Mieterbund begrüßt Wahlfreiheit, fordert aber Sicherstellung der Informationsmöglichkeit auch für Geringverdiener.
(dmb)"Die Würfel sind gefallen. Vorbehaltlich der als sicher geltenden Zustimmung des Bundesrates entfällt die Umlagefähigkeit von Kabelgebühren auf die Mieter/Innen ab Juli 2024,"erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, angesichts des gestrigen Beschlusses des Bundestages zum Telekommunikationsgesetzes (TKG). "Ein guter Tag für all diejenigen Mieter/Innen, die längst von der klassischen Kabelversorgung weg sind und beispielsweise über Internet fernsehen. Für diese bedeuten die monatlichen Kabelgebühren nämlich nur unnötige Mehrkosten."